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Royal Enfield Right Heel Guard Black

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New
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EUR 82.18
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eBay item number:256502031786
Last updated on 28 May, 2024 23:22:40 BSTView all revisionsView all revisions

Item specifics

Condition
New: A brand-new, unused, unopened and undamaged item in original retail packaging (where packaging ...
Manufacturer Part Number
1990444
Colour
black
Product Type
Heel Protector
Manufacturer
Royal Enfield
Brand
Unbranded

Item description from the seller

Business seller information

Uwe Klingenberger & Frank Kehl GbR
Uwe Klingenberger
Dresdner Str. 10
04720 Döbeln
Germany
Show contact information
:enohP18985632430
:liamEed.nokkib@pohs
Impressum Angaben gemĂ€ĂŸ § 5 TMG: Klingenberger & Kehl GbR Dresdner Straße 10 04720 Döbeln Deutschland Vertreten durch: Uwe Klingenberger, Frank Kehl (GeschĂ€ftsfĂŒhrer) Kontakt: E-Mail: shop@bikkon.de Umsatzsteuer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemĂ€ĂŸ §27 a Umsatzsteuergesetz: DE167264413 Verantwortlich fĂŒr den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Klingenberger & Kehl GbR Uwe Klingenberger, Frank Kehl Dresdner Straße 10 04720 Döbeln Registrierungsanzeige fĂŒr die Teilnahme an der OSS EU-Regelung (vormals Mini-One-Stop-Shop) Datenschutzhinweis Informationen ĂŒber die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Steuerverwaltung und ĂŒber Ihre Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung sowie ĂŒber Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen entnehmen Sie bitte dem allgemeinen Informationsschreiben der Steuerverwaltung https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Value added tax number:
  • DE 167264413
I provide invoices with VAT separately displayed.
Terms and conditions of the sale
Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr
 
Fachhandelsware und nicht lagernder Ware fĂŒr Verbraucher / Endkunden
 
I. Zahlung
 
1. Der Kaufpreis und Preise fĂŒr Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und AushĂ€ndigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fĂ€llig.
 
2. Gegen AnsprĂŒche des VerkĂ€ufers kann der KĂ€ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des KĂ€ufers unbestritten ist oder ein rechtskrĂ€ftiger Titel vorliegt; ein ZurĂŒckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf AnsprĂŒchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
II. Lieferung und Lieferverzug
 
1. Die Lieferung von nicht lagernder Fachhandelsware erfolgt regelmĂ€ĂŸig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.
 
2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den VerkĂ€ufer zurĂŒck, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trĂ€gt der Kunde die Kosten fĂŒr den erfolglosen Versand und eventuelle Kosten fĂŒr einen erneuten Zustellungsauftrag. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung gefĂŒhrt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorĂŒbergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der VerkĂ€ufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekĂŒndigt hatte.
 
3. GrundsĂ€tzlich geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe an den Kunden oder eine empfangsberechtigte Person ĂŒber. Handelt der Kunde als Unternehmer, geht die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson am GeschĂ€ftssitz des VerkĂ€ufers ĂŒber.
 
4. Der VerkĂ€ufer behĂ€lt sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemĂ€ĂŸer Selbstbelieferung vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Dies gilt nur fĂŒr den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom VerkĂ€ufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes DeckungsgeschĂ€ft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der VerkĂ€ufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der NichtverfĂŒgbarkeit oder der nur teilweisen VerfĂŒgbarkeit der Ware wird der Kunde unverzĂŒglich informiert und die Gegenleistung unverzĂŒglich erstattet.
 
5. Selbstabholung ist nur nach Absprache möglich.
 
III. Abnahme von nicht lagernder Fachhandelsware
 
1. Der KĂ€ufer ist unterrichtet, das www.bikkon.de die nichtlagernde und konfiguerte Fachhandelsware ausdrĂŒcklich fĂŒr den Kunden beim Hersteller bestellt und auf seinen Namen registriert.
 
2. Der KÀufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme oder Stornierung, kann der VerkÀufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
 
3. Eigene verbaute oder angebaute Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen, oder es wird eine Wertminderung nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes Az.: VIII ZR 55/15 ermittelt.
 
4. Der VerkĂ€ufer wird bei einer Stornierung oder der RĂŒcksendung nicht lagernder Fachhandelsware eine einmalige WidereinlagerungsgebĂŒhr verlangen, diese betrĂ€gt 20% des Kaufpreises. Diese EinlagerungsbĂŒhren werden von den Herstellern aller weltweiter Motorradmarken dem VerkĂ€ufer in Rechnung gestellt.
 
Diese 20% WidereinlagerungsgebĂŒhr / RĂŒckabwicklungsgebĂŒhr wird dem KĂ€ufer vom VerkĂ€ufer automatisch von Kaufpreis abgezogen.
 
Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der VerkĂ€ufer einen höheren Schaden nachweist oder der KĂ€ufer nachweist, dass ein geringerer oder ĂŒberhaupt kein Schaden entstanden ist.
 
5. Die Waren welche unter den Rubriken „Bekleidung, Hepco & Becker, Original Zubehör, Akrapovic“ gefĂŒhrt werden, werden generell nur ohne SchĂ€den, Gebrauchsspuren und unmontiert zurĂŒck genommen. Der Kunde trĂ€gt die Kosten des RĂŒckversandes.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
 
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem VerkĂ€ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des VerkĂ€ufers. Ist der KĂ€ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in AusĂŒbung seiner gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen fĂŒr Forderungen des VerkĂ€ufers gegen den KĂ€ufer aus der laufenden GeschĂ€ftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
 
Auf Verlangen des KĂ€ufers ist der VerkĂ€ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der KĂ€ufer sĂ€mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfĂŒllt hat und fĂŒr die ĂŒbrigen Forderungen aus den laufenden GeschĂ€ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
 
2. Bei Zahlungsverzug des KĂ€ufers kann der VerkĂ€ufer vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten. Hat der VerkĂ€ufer darĂŒber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind VerkĂ€ufer und KĂ€ufer sich darĂŒber einig, dass der VerkĂ€ufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der RĂŒcknahme vergĂŒtet. Auf Wunsch des KĂ€ufers, der nur unverzĂŒglich nach RĂŒcknahme des Kaufgegenstandes geĂ€ußert werden kann, wird nach Wahl des KĂ€ufers ein öffentlich bestellter und vereidigter SachverstĂ€ndiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der KĂ€ufer trĂ€gt sĂ€mtliche Kosten der RĂŒcknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 20% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der VerkĂ€ufer höhere Kosten nachweist oder der KĂ€ufer nachweist, dass geringere oder ĂŒberhaupt keine Kosten entstanden sind.
 
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der KĂ€ufer ĂŒber den Kaufgegenstand weder verfĂŒgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einrĂ€umen.
 
V. Sachmangel
 
1. Weitergehende AnsprĂŒche bleiben unberĂŒhrt, soweit der VerkĂ€ufer aufgrund der Gesetzlage zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
 
2. AnsprĂŒche wegen SachmĂ€ngeln hat der KĂ€ufer beim VerkĂ€ufer geltend zu machen. Bei mĂŒndlichen Anzeigen von AnsprĂŒchen ist dem KĂ€ufer eine schriftliche BestĂ€tigung ĂŒber den Eingang der Anzeige auszuhĂ€ndigen.
 
3. Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkÀufers.
 
4. Abschnitt V, Sachmangel gilt nicht fĂŒr AnsprĂŒche auf Schadensersatz; fĂŒr diese AnsprĂŒche gilt Abschnitt VI Haftung.
 
VI. Haftung
 
1. Hat der VerkĂ€ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen fĂŒr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlĂ€ssig verursacht wurde, so haftet der VerkĂ€ufer beschrĂ€nkt:
 
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem VerkĂ€ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Kaufvertrages ĂŒberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KĂ€ufer regelmĂ€ĂŸig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom KĂ€ufer fĂŒr den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der VerkĂ€ufer nur fĂŒr etwaige damit verbundene Nachteile des KĂ€ufers, z. B. höhere VersicherungsprĂ€mien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung. Ist der KĂ€ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in AusĂŒbung seiner gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes SchadensersatzansprĂŒche wegen SachmĂ€ngeln geltend gemacht, gilt Folgendes:
 
Die vorstehende HaftungsbeschrĂ€nkung gilt auch fĂŒr einen Schaden, der grob fahrlĂ€ssig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlĂ€ssiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des VerkĂ€ufers, ferner nicht fĂŒr einen grob fahrlĂ€ssig verursachten Schaden, der durch eine vom KĂ€ufer fĂŒr den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
 
2. UnabhĂ€ngig von einem Verschulden des VerkĂ€ufers bleibt eine etwaige Haftung des VerkĂ€ufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberĂŒhrt.
 
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II abschließend geregelt.
 
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, ErfĂŒllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des VerkĂ€ufers fĂŒr von ihnen durch leichte FahrlĂ€ssigkeit verursachte SchĂ€den. FĂŒr von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe FahrlĂ€ssigkeit verursachte SchĂ€den gilt die diesbezĂŒglich fĂŒr den VerkĂ€ufer geregelte HaftungsbeschrĂ€nkung entsprechend.
 
5. Die HaftungsbeschrÀnkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
 
VII. Gerichtsstand
 
1. FĂŒr sĂ€mtliche gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen AnsprĂŒche aus der GeschĂ€ftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des VerkĂ€ufers.
 
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der KĂ€ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei AnsprĂŒchen des VerkĂ€ufers gegenĂŒber dem KĂ€ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
VIII. Datenschutzrechtlichen EinwilligungserklÀrung
 
SĂ€mtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhĂ€ngenden VertrĂ€gen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder LeasingvertrĂ€ge, VersicherungsvertrĂ€ge) werden zur ErfĂŒllung und Abwicklung der VertrĂ€ge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:
 
Klingenberger & Kehl GbR
 
Dresdner Str. 10
 
D-04720 Döbeln
 
Deutschland
 
erhoben, verarbeitet, ĂŒbermittelt bzw. genutzt.
 
Soweit personenbezogene Daten in LĂ€nder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverstĂ€ndlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
 
IX. Beschwerdeverfahren
 
Die EuropÀische Kommission stellt demnÀchst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.
 
Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr den Verkauf von Neufahrzeugen fĂŒr Verbraucher / Endkunden
 
Neufahrzeugen-Verkaufsbedingungen
 
(Kraftfahrzeuge)
 
I. Vertragsabschluss/Übertragung von Rechten und Pflichten des KĂ€ufers
 
1. Der KĂ€ufer ist an die Bestellung höchstens bis drei Wochen, bei Nutzfahrzeugen bis sechs Wochen gebunden. Diese Frist verkĂŒrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf 2 Wochen) bei Fahrzeugen, die beim VerkĂ€ufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der VerkĂ€ufer die Annahme der Bestellung des nĂ€her bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der jeweils genannten Fristen schriftlich bestĂ€tigt oder die Lieferung ausfĂŒhrt. Der VerkĂ€ufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzĂŒglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt.
 
2. Übertragungen von Rechten und Pflichten des KĂ€ufers aus dem Kaufvertrag bedĂŒrfen der schriftlichen Zustimmung des VerkĂ€ufers.
 
II. Preise
 
Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige NachlĂ€sse. Vereinbarte Nebenleistungen (z. B. ÜberfĂŒhrungskosten) sind im Kaufpreis enthalten.
 
- ÜberfĂŒhrung
 
- 19% Mehrwertsteuer
- Übergabeinspektion (bis 10 km Probefahrt)
 
- PrĂŒfzertifikat laut Herstellerliste
 
- 24 Monate Garantie laut Hersteller (kann je nach Hersteller abweichen)
 
FĂŒr EU und Nicht-EU LĂ€nder unterliegen die Anlieferungskosten den jeweiligen Zollbestimmungen und Preise.
 
III. Zahlung
 
1. Der Kaufpreis und Preise fĂŒr Nebenleistungen sind bei AushĂ€ndigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung als Vorkasse fĂ€llig.
 
2. Gegen AnsprĂŒche des VerkĂ€ufers kann der KĂ€ufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des KĂ€ufers unbestritten ist oder ein rechtskrĂ€ftiger Titel vorliegt; ein ZurĂŒckbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf AnsprĂŒchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
IV. Lieferung und Lieferverzug
 
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
 
2. Der KĂ€ufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den VerkĂ€ufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkĂŒrzt sich auf 10 Tage (bei Nutzfahrzeugen auf zwei Wochen) bei Fahrzeugen, die beim VerkĂ€ufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der VerkĂ€ufer in Verzug. Hat der KĂ€ufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschrĂ€nkt sich dieser bei leichter FahrlĂ€ssigkeit des VerkĂ€ufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
 
3. Will der KĂ€ufer darĂŒber hinaus vom Vertrag zurĂŒcktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem VerkĂ€ufer nach Ablauf der betreffenden Frist gemĂ€ĂŸ Ziffer 2, Satz 1 oder 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der KĂ€ufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschrĂ€nkt sich der Anspruch bei leichter FahrlĂ€ssigkeit auf höchstens 15 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der KĂ€ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in AusĂŒbung seiner gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt, sind SchadensersatzansprĂŒche statt der Leistung bei leichter FahrlĂ€ssigkeit ausgeschlossen. Wird dem VerkĂ€ufer, wĂ€hrend er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der VerkĂ€ufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wĂ€re.
 
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist ĂŒberschritten, kommt der VerkĂ€ufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des KĂ€ufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 4 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
 
5. Höhere Gewalt oder beim VerkĂ€ufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den VerkĂ€ufer ohne eigenes Verschulden vorĂŒbergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verĂ€ndern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese UmstĂ€nde bedingten Leistungsstörungen. FĂŒhren entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der KĂ€ufer vom Vertrag zurĂŒcktreten. Andere RĂŒcktrittsrechte bleiben davon unberĂŒhrt.
 
6. Konstruktions- oder FormĂ€nderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben wĂ€hrend der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter BerĂŒcksichtigung der Interessen des VerkĂ€ufers fĂŒr den KĂ€ufer zumutbar sind. Sofern der VerkĂ€ufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
 
V. Abnahme
 
1. Der KĂ€ufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
 
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der VerkĂ€ufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der VerkĂ€ufer Schadensersatz, so betrĂ€gt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der VerkĂ€ufer einen höheren Schaden nachweist oder der KĂ€ufer nachweist, dass ein geringerer oder ĂŒberhaupt kein Schaden entstanden ist.
 
VI. Eigentumsvorbehalt
 
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem VerkĂ€ufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des VerkĂ€ufers. Ist der KĂ€ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in AusĂŒbung seiner gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen fĂŒr Forderungen des VerkĂ€ufers gegen den KĂ€ufer aus der laufenden GeschĂ€ftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des KĂ€ufers ist der VerkĂ€ufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der KĂ€ufer sĂ€mtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfĂŒllt hat und fĂŒr die ĂŒbrigen Forderungen aus den laufenden GeschĂ€ftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht. WĂ€hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) dem VerkĂ€ufer zu.
 
2. Bei Zahlungsverzug des KĂ€ufers kann der VerkĂ€ufer vom Kaufvertrag zurĂŒcktreten. Hat der VerkĂ€ufer darĂŒber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind VerkĂ€ufer und KĂ€ufer sich darĂŒber einig, dass der VerkĂ€ufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der RĂŒcknahme vergĂŒtet. Auf Wunsch des KĂ€ufers, der nur unverzĂŒglich nach RĂŒcknahme des Kaufgegenstandes geĂ€ußert werden kann, wird nach Wahl des KĂ€ufers ein öffentlich bestellter und vereidigter SachverstĂ€ndiger, z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der KĂ€ufer trĂ€gt sĂ€mtliche Kosten der RĂŒcknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der VerkĂ€ufer höhere Kosten nachweist oder der KĂ€ufer nachweist, dass geringere oder ĂŒberhaupt keine Kosten entstanden sind.
 
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der KĂ€ufer ĂŒber den Kaufgegenstand weder verfĂŒgen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einrĂ€umen.
 
VII. Sachmangel
 
1. AnsprĂŒche des KĂ€ufers wegen SachmĂ€ngeln verjĂ€hren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine VerjĂ€hrungsfrist von einem Jahr, wenn der KĂ€ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in AusĂŒbung seiner gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt. Weitergehende AnsprĂŒche bleiben unberĂŒhrt, soweit der VerkĂ€ufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
 
2. Soll eine MĂ€ngelbeseitigung durchgefĂŒhrt werden, gilt Folgendes:
 
a) AnsprĂŒche auf MĂ€ngelbeseitigung kann der KĂ€ufer beim VerkĂ€ufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur fĂŒr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der KĂ€ufer den VerkĂ€ufer hiervon unverzĂŒglich zu unterrichten, wenn die erste MĂ€ngelbeseitigung erfolglos war. Bei mĂŒndlichen Anzeigen von AnsprĂŒchen ist dem KĂ€ufer eine schriftliche BestĂ€tigung ĂŒber den Eingang der Anzeige auszuhĂ€ndigen.
 
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfĂ€hig, hat sich der KĂ€ufer an den dem Ort des betriebsunfĂ€higen Kaufgegenstandes nĂ€chstgelegenen, vom Hersteller/Importeur fĂŒr die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
 
c) FĂŒr die zur MĂ€ngelbeseitigung eingebauten Teile kann der KĂ€ufer bis zum Ablauf der VerjĂ€hrungsfrist des Kaufgegenstandes SachmĂ€ngelansprĂŒche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
 
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkÀufers.
 
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden MĂ€ngelbeseitigungsansprĂŒche nicht berĂŒhrt.
 
4. Abschnitt VII Sachmangel gilt nicht fĂŒr AnsprĂŒche auf Schadensersatz; fĂŒr diese AnsprĂŒche gilt Abschnitt VIII Haftung.
 
VIII. Haftung
 
1. Hat der VerkĂ€ufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen fĂŒr einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlĂ€ssig verursacht wurde, so haftet der VerkĂ€ufer beschrĂ€nkt:
 
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem VerkĂ€ufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren ErfĂŒllung die ordnungsgemĂ€ĂŸe DurchfĂŒhrung des Kaufvertrages ĂŒberhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KĂ€ufer regelmĂ€ĂŸig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom KĂ€ufer fĂŒr den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der VerkĂ€ufer nur fĂŒr etwaige damit verbundene Nachteile des KĂ€ufers, z. B. höhere VersicherungsprĂ€mien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
 
Ist der KĂ€ufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Kaufvertrages in AusĂŒbung seiner gewerblichen oder selbstĂ€ndigen beruflichen TĂ€tigkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach Ablieferung des Kaufgegenstandes SchadensersatzansprĂŒche wegen SachmĂ€ngeln geltend gemacht, gilt Folgendes: Die vorstehende HaftungsbeschrĂ€nkung gilt auch fĂŒr einen Schaden, der grob fahrlĂ€ssig verursacht wurde, nicht aber bei grob fahrlĂ€ssiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des VerkĂ€ufers, ferner nicht fĂŒr einen grob fahrlĂ€ssig verursachten Schaden, der durch eine vom KĂ€ufer fĂŒr den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
 
2. UnabhĂ€ngig von einem Verschulden des VerkĂ€ufers bleibt eine etwaige Haftung des VerkĂ€ufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberĂŒhrt.
 
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt IV abschließend geregelt.
 
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, ErfĂŒllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des VerkĂ€ufers fĂŒr von ihnen durch leichte FahrlĂ€ssigkeit verursachte SchĂ€den. FĂŒr von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten durch grobe FahrlĂ€ssigkeit verursachte SchĂ€den gilt die diesbezĂŒglich fĂŒr den VerkĂ€ufer geregelte HaftungsbeschrĂ€nkung entsprechend.
 
5. Die HaftungsbeschrÀnkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
IX. Gerichtsstand
 
1. FĂŒr sĂ€mtliche gegenwĂ€rtigen und zukĂŒnftigen AnsprĂŒche aus der GeschĂ€ftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des VerkĂ€ufers.
 
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der KĂ€ufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei AnsprĂŒchen des VerkĂ€ufers gegenĂŒber dem KĂ€ufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
 
X. Datenschutzrechtlichen EinwilligungserklÀrung
 
SĂ€mtliche Personen- und Vertragsdaten (u. a. Adresse, Telefon, Firmenangabe) aus diesem Vertrag und den mit diesem Vertrag zusammenhĂ€ngenden VertrĂ€gen und Vereinbarungen (wie z. B. Garantie-, Finanzierungs- oder LeasingvertrĂ€ge, VersicherungsvertrĂ€ge) werden zur ErfĂŒllung und Abwicklung der VertrĂ€ge und Vereinbarungen (z. B. Finanzierung, Einplanung und Produktion des Fahrzeugs, Sicherstellung des Preisschutzes, Garantieabwicklung, Produktverbesserung etc.) vom beauftragten:
 
Klingenberger & Kehl GbR
 
Dresdner Str. 10
 
D-04720 Döbeln
 
Deutschland
 
erhoben, verarbeitet, ĂŒbermittelt bzw. genutzt.
 
Soweit personenbezogene Daten in LĂ€nder außerhalb des EWR an die o. g. Parteien transferiert und dort verarbeitet werden, erfolgt dies selbstverstĂ€ndlich in voller Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Vorschriften zum Schutz persönlicher Daten.
 
XI. Beschwerdeverfahren
 
Die EuropÀische Kommission stellt demnÀchst eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Den Link werden wir an dieser Stelle veröffentlichen, sobald die Plattform existiert.
 
„Die Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten der EU (sog. „OS-Plattform“) wird nach deren Inbetriebnahme unter dem folgendem Link erreichbar sein:
 
https: ec.europa.eu/consumers/odr/
I certify that all my selling activities will comply with all EU laws and regulations.
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