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Audionet CAT with DAB+, High End Tuner, with BDE Upgrade to FM/DAB+/Bluetooth-

Original text
Audionet CAT mit DAB+, High End Tuner, mit BDE Upgrade auf FM/DAB+/Bluetooth
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Condition:
Used
Gebrauchtes Basisgerät mit neuer Tuner-Einheit
Price:
EUR 1,480.00
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Located in: Essen, Germany
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Varies
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Seller information

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Seller assumes all responsibility for this listing.
eBay item number:275667838905
Last updated on 11 Dec, 2023 08:31:29 GMTView all revisionsView all revisions

Item specifics

Condition
Used
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Seller notes
“Gebrauchtes Basisgerät mit neuer Tuner-Einheit”
Unterstützte Modulation
FM / AAC+
Marke
Audionet
Farbe
schwarz oder silber
Modell
CAT
Produktart
Tuner
Herstellungsland und -region
Deutschland
Besonderheiten
Analog, Digital
Audioausgänge
Digital Koaxial RCA, Stereo L/R RCA, XLR
Frequenzband
FM / DAB+
Herstellergarantie
1 Jahr
Herstellungsjahr
2022
Anzahl der Ausgänge
3

Item description from the seller

Business seller information

Benedictus HiFi e.K.
Benedikt Dohmen
Mintarder Dorfstr. 9
45481 Mülheim
Germany
Show contact information
:enohP55107945020
:liamEed.sutcideneb@yabe
Value added tax number:
  • DE 812612410
I provide invoices with VAT separately displayed.
Terms and conditions of the sale
§1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund der Geschäftsbedingungen.
 
§2 Vertragsabschluß
In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An individuell ausgearbeitete Angebote hält sich der Verkäufer 30 Kalendertage gebunden. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages sollen schriftlich vereinbart werden. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
 
2.1 Vertragsschluss auf ebay
 
Das Zustandekommen eines Vertrages über den Online-Marktplatz eBay bestimmt sich unter Bezugnahme auf die eBay-Grundsätze nach den folgenden Bestimmungen.
 
2.1.1
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Kunden, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt. Das Angebot kann während der individuell bestimmten Laufzeit der Online-Auktion angenommen werden – dies ausschließlich über die auf der Handelsplattform von eBay zur Verfügung gestellte Bietfunktion. Der Kunde nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein Dritter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist dabei die offizielle eBay-Zeit. Mit dem Ende der jeweils bestimmten Laufzeit einer Online-Auktion oder im Fall der vorzeitigen Beendigung dieser kommt mit dem bis dahin das höchste Gebot abgebenden Kunden der Vertrag zustande.
 
2.1.2
Wird ein Artikel im Rahmen einer sog. Online-Auktion eingestellt und zudem mit einer Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“) versehen, kommt der Vertrag mit dem Kunden unabhängig vom Ablauf der Laufzeit und ohne Durchführung einer Online-Auktion unmittelbar zu dem angegebenen Festpreis zustande, wenn der Kunde die Festpreis-Option ausübt. Der Abschluss des Vertrages zum angegebenen Festpreis ist in diesem Fall solange möglich, wie noch kein Gebot für die sog. Online-Auktion abgegeben wurde.
 
2.1.3
Wird ein Artikel ausschließlich unter dem Festpreis-Format eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite auf eBay das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Kunden kommt dann zustande, sobald der Kunde die Festpreis-Funktion („Sofort-Kaufen“) ausübt.
 
2.1.4
Wird ein unter dem Festpreis-Format eingestellter Artikel mit der Zusatzoption „Preis vorschlagen“ versehen, haben Interessenten die Möglichkeit, einen (abweichenden) Preis für den Artikel vorzuschlagen. In diesem Fall liegt in dem Vorschlag des Interessenten ein eigenes neues Angebot des Interessenten. Dieses Angebot des Interessenten ist bindend und kann innerhalb von 48 Stunden angenommen werden.
Wird der Preisvorschlag des Interessenten akzeptiert, erfolgt der Vertragsschluss zu dem vorgeschlagenen Preis unter Geltung der weiteren im Zusammenhang mit der Artikelbeschreibung aufgeführten Bedingungen.
Wird der Preisvorschlag des Interessenten abgelehnt und diesem sowie gegebenenfalls auch weiteren Interessenten ein Gegenvorschlag unterbreitet, so ist dieser bindend und kann durch den bzw. die Interessenten ebenfalls innerhalb von 48 Stunden angenommen werden. Während laufender Verhandlungen besteht ein ursprünglich im Festpreis-Format eingestelltes Artikelangebot fort – d.h. der Vertrag kommt unabhängig von solchen Verhandlungen zum angegebenen Festpreis mit einem Dritten zustande, wenn dieser Dritte vor Abschluss der Verhandlungen die Festpreis-Option ausübt.
 
2.2
Kunden werden vor der endgültigen Abgabe einer Vertragserklärung auf der eBay-Website dazu aufgefordert, die Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu bestätigen. Bei etwaigen Eingabefehlern besteht die Möglichkeit, über die Funktion des verwendeten Browsers zu der vorherigen Website zurückzuspringen, um neue Angaben zu machen.
 
2.3
Der Vertragstext wird gespeichert und ist auf der Website von eBay unter der jeweiligen Artikelnummer abrufbar. Über die Druckfunktion des Browsers kann die maßgebliche Website ausgedruckt werden. Benedictus HiFi hat keinen Einfluss auf die Dauer der Speicherung der auf der eBay-Website einsehbaren Informationen.
 
 
§ 3 Preise
Für Kaufverträge gelten die vereinbarten Preise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Serviceleistungen werden für Wartung im Außendienst und Kleinmontagen die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Diese Kosten umfassen Arbeits- und Fahrtzeit sowie den Verbrauch von Bauteilen und Materialien. Bei Werkstattreparaturen werden die Leistungen nach Zeit und Aufwand berechnet. Für Reparaturaufträge ohne Fehlerbeschreibung wird keine Gewähr übernommen. Kann wegen fehlender Fehlerbeschreibung keine Reparatur durchgeführt werden, werden dem Auftraggeber die Prüfkosten berechnet. Die Verrechnungssätze für Arbeits- und Fahrtzeit sowie Pauschalabrechnungspreise der Werkstattreparaturen werden nach der jeweils gültigen „Preisliste für Leistungen“ angeboten und berechnet.
 
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für die Gewährleistungsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Etwaige weitergehende Gewährleistungen des Herstellers bleiben unberührt. Gebrauchtgeräte werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung des Verkäufers verkauft. Etwaige Ansprüche gegen die jeweiligen Hersteller der Geräte bleiben unberührt.
 
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung (pVV), aus Verschulden bei Vertragsabschluß (cic) und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich bzw. grob fahrlässig verursacht wurde.
 
§ 4 Lieferzeiten
Genannte Liefertermine sind verbindlich. Gerät der Verkäufer in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
 
Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
 
§ 5 Gewährleistung und Haftung
Der Händler räumt dem Käufer sämtliche Gewährleistungsrechte ein, die nach den gesetzlichen Vorschriften zum Kaufrecht ab dem 1.Januar 2002 gelten (2 Jahre Gewährleistung auf alle neuen Artikel, 1 Jahr Gewährleistung auf gebrauchte Artikel). Unbeeinflusst davon ist die vom Hersteller angegebene Garantiedauer.
 
Ist bei Kaufgegenständen der Liefergegenstand mangelhaft, so liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind. Dem Verkäufer müssen offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Bei Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
 
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Erst mit Bezahlung des vollständigen Kaufpreises geht das Eigentum an dem Kaufgegenstand ohne weiteres an den Käufer über.
 
Der Käufer verpflichtet sich, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises weder durch Verkauf, Verpfändung, Vermietung, Verleihung noch sonst in irgendeiner Art über den Gegenstand zu verfügen. Er verpflichtet sich zur sofortigen Anzeige, wenn der Gegenstand von dritter Seite gepfändet oder in Anspruch genommen werden sollte. Alle zur Beseitigung von Pfändungen und Einbehaltungen sowie der zur Herbeischaffung des Gegenstandes aufgewendeten gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten hat er zu erstatten, sofern er die Entstehung dieser Kosten schuldhaft verursacht hat. Der Käufer verpflichtet sich, den Gegenstand, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ordnungsgemäß zu behandeln sowie für entsprechende Reinigung zu sorgen. Die Gefahr der Beschädigung und des Unterganges des Gegenstandes trägt der Käufer.
 
§ 7 Zahlung
Rechnungen des Verkäufers über gebrauchte Geräte sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort ohne Abzug zahlbar. Montage und Wartungsdienstrechnungen sind ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungseingang zu begleichen. Die Ablehnung von Schecks behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme von Schecks erfolgt stets nur erfüllungshalber.
 
Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes – mindestens jedoch 5% über dem Basisatz – zu berechnen. Der Basissatz knüpft an das LRG-Gesetz der europäischen Zentralbank an und wird jeweils zum 1.1, 1.5 und 1.9 angepasst. Seit 1.5.2000 tritt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Verzug und damit Zinszahlungsprflicht ein, ohne dass es dazu einer Mahnung bedarf. Die Zinsen sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 
§ 8 Leihverträge
 
Bei eigenmächtiger, nicht abgesprochener Überziehung der Leihfrist berechnt der Verleiher 0,5% des Listen-Verkaufspreises (UVP) pro Tag als Leihgebühr, mindestens jedoch eine Summe von EUR 75,- !
 
Für entstandene Schäden und Mängel an der ausgeliehenen Ware berechnet der Verleiher die entstehenden Kosten und bzw. oder die Wertminderung.
 
§ 9 Versandgeschäfte
Es gelten die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes. Der Verkäufer gewährt bei Versandgeschäften ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware. Die Garantiezeit eines Artikels beginnt bei einem Versandgeschäft bei Übergabe durch den Lieferanten an den Kunden. Schaden- und Verlustfälle durch den Lieferanten werden vom Verkäufer reguliert. Die Versandkosten aller Transporte bezahlt der jeweilige Versender. Der Käufer übernimmt beim Kauf die vereinbarten Versandkosten, und muss bei Rücksendungen (Garantiefälle, Reklamationen usw.) zum Verkäufer für den Transport aufkommen.
 
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Kaufverträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile das Gericht, das für den Sitz des Verkäufers zuständig ist, als Gerichtsstand vereinbart.
 
 
 
I certify that all my selling activities will comply with all EU laws and regulations.
bde_de

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