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Street of San Francisco - Gerahmtes Poster, ca. 60x90cm

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eBay item number:275797632956
Last updated on 16 Apr, 2023 14:41:23 BSTView all revisionsView all revisions

Item specifics

Condition
New: A brand-new, unused, unopened and undamaged item in original retail packaging (where packaging ...
Artist
Christian Huth
Signed
No
Color
Multicolor
Material
Paper
Orientation
Vertical
Subject
San Francisco
Brand
TVstore
Type
Framed poster
Era
21st Century (2000-Now)
Customized
No
Style
Vintage/Retro
Theme
Cars
Original/Reproduction
Reproduction
Room
Any Room
UPC
Does Not Apply

Item description from the seller

Business seller information

TVstore.de
Christian Huth
Meller Strasse 130
49328 Melle
Germany
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:enohP557522450
:xaF530222450
:liamEmoc.liamg@ed.erotsvt
Value added tax number:
  • DE 225140334
I provide invoices with VAT separately displayed.
Terms and conditions of the sale
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FA. TVstore.de, Meller Strasse 120, 49328 Melle
 
I. Allgemeines
 
1. Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner unsere Bedingungen.
 
2. Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung / Leistung vorbehaltlos erbringen.
 
3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
 
4. Unsere Geschäftsbedingungen liegen und hängen in unseren Geschäftsräumen zur Einsicht aus. Auf Wunsch senden wir sie auch jederzeit kostenfrei zu.
 
5. Bei Katalogpreisen werden mit Erscheinen eines neuen Kataloges die alten Preislisten / Kataloge ungültig. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
 
II. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
 
1. Ein Vertrag kommt erst mit ihrer Bestellung und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der vereinbarten Leistungen zustande. Wir sind jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die Auswahl einer Zahlungsart im Bestellprozess ist Bestandteil des Bestellprozesses und bildet noch nicht den Abschluss des Vertrages.
 
 
2. Unsere Angebote erfolgen freibleibend.
 
3. Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die niedergelegten sind nicht getroffen. Schriftform gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche änderungen, einschliesslich der Vertragsaufhebung als vereinbart.
 
4. Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen gesetzlichen Vorschriften für geschützte Software gelten. Wir nehmen diese Rechte in Anspruch. Für von Dritten bezogene Programme gilt dasselbe entsprechend.
 
III. Preise und Zahlungen
 
1. Die Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
 
2. Die Zahlung hat in "Euro" spesenfrei und ohne jeden Abzug zu erfolgen, bei Aushändigung oder übersendung der Rechnung oder einer anderen Abrechnungsunterlage.
 
3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen entgegengenommen.
 
4. Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
 
5. Sie können ihre Bestellung wahlweise per Vorkasse, Paypal, Nachnahme oder Rechnung
bezahlen.
 
IV. Lieferung und Lieferverzug
 
1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
 
2. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
 
3. Die Lieferzeiten der einzelnen Produkte sind bei dem jeweiligen Produkt mit angegeben.
 
4. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder die Versandbereitschaftsanzeige abgesandt wurde.
 
5. Der Vertragspartner kann uns 6 Wochen nach überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug. Der Vertragspartner kann neben Lieferung Ersatz des Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Sollten wir auch ohne das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund zwingender Vorschriften haften, dann wird die Verzugsentschädigung des Vertragspartners auf 0,5 % des Lieferwertes für jede volle Woche der Verspätung, insgesamt auf höchstens 5% des Lieferwertes beschränkt, jedoch nicht mehr als Schaden entstanden ist.
 
6. Der Vertragspartner kann uns im Falle unseres Verzugs auch schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit Hinweis, dass er die Abnahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 20% des Lieferwertes beschränkt.
 
7. Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Betriebsstörungen verändern die in Ziff. 1 und 2 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen und eine angemessene Anlauffrist.
 
V. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
 
1. Die Transportgefahrt trägt der Auftragnehmer.
Die Gefahr geht nach Aushändigung der Ware an den Auftraggeber
über.
 
Ist die Ware versandbereit, so geht die Gefahr auf den Vertragspartner eine Woche nach Zugang einer Fertigstellungsanzeige über, es sei denn, wir haben die Versendung der Ware übernommen. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme infolge von Umständen, die der Vertragspartner zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Absendung einer Versandbereitschaftsanzeige über. Zum Abschluss von Versicherungen sind wir in allen Fällen nur auf besonderen schriftlichen Auftrag des Vertragspartners im angegebenen Umfang auf dessen Kosten verpflichtet.
 
2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräusserung, zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen schriftlich zu rügen. Transportschäden sind innerhalb 48 Stunden anzuzeigen.
 
3. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, an der Erstellung eines Abnahme- und Funktionsprotokolls mitzuwirken.
 
4. Bei Reparaturen sind erkennbare Mängel bei Entgegennahme, nicht erkennbare nach Entdeckung unverzüglich, längstens innerhalb von 10 Arbeitstagen, schriftlich zu rügen.
 
VI. Gewährleistung
 
Für nicht nur unerhebliche Mängel der Lieferung unter Einschluss ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
 
1.Von uns anerkannte Mängel der Lieferung infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes - z.B. schlechte Ausführung, fehlerhafte Bauart, fehlerhaftes Material - verpflichten uns nach unserem, billigem Ermessen unterliegender Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile werden wieder unser Eigentum.
 
2.Schlägt die Nachbesserung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Herabsetzung des Preises oder die Aufhebung des Vertrages zu verlangen; befindet sich der Liefergegenstand im Ausland, ist die Vertragsaufhebung nur bei Vorliegen wesentlicher Mängel zulässig. Auf die Preisherabsetzung finden die Regeln der Minderung (§ 472 BGB), auf die Vertragsaufhebung die der Wandelung (§ 467 BGB) Anwendung.
 
3.Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften gilt für den Fall des vorbeschriebenen Fehlschlagens der Nachbesserung Abschnitt Vll.
 
4.Die Gewährleistungszeit beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.
 
5.Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Durchführung unsachgemäss vorgenommener änderungen oder Instandsetzungsarbeiten am Liefergegenstand ohne unsere Genehmigung die Mängelgewährleistung für den Liefergegenstand zum Erlöschen bringt. Die Beweislast für das Gegenteil obliegt dem Auftraggeber.
 
6.Gebrauchte bewegliche Sachen werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
 
7.Bei Reparaturen erfolgt die Gewährleistung nach unserer Wahl nur durch kostenfreie Ersatzlieferung oder unentgeltliche Instandsetzung der mangelhaften Teile. Kann der Mangel nicht beseitigt werden oder ist für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch unzumutbar oder scheitert die Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandelung) oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Schadensersatz verlangen.
 
8.Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeitsmaterialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand nach einem anderen Ort als dem uns bei Vertragsabschluss bekannten Installationsort verbracht wurde
 
VII. Ausschluss von Schadensersatz, Haftungsbegrenzung
 
1.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
 
2.Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Vertragspartner wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Für zugesicherte Eigenschaften ist jedoch Voraussetzung, dass diese schriftlich vereinbart wurden (II. 3.).
 
3.Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere für Ansprüche aus der Produzentenhaftung gem. § 823 BGB.
 
4.Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche gem. §1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichen Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
 
5.Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungs- / Verrichtungsgehilfen.
 
6.In allen Fällen wird die Haftung auf den für uns bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
VIII. Eigentumsvorbehalt
 
1.Wir behalten uns in allen Fällen das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor.
 
2.Darüber hinaus behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, in allen Fällen die Liefergegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren.
 
3.Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich unter überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen.
 
4.Der Auftraggeber ist darüber hinaus berechtigt, den Liefergegenstand im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und weiterzuveräussern, solange er nicht in Verzug ist. Er tritt schon mit Abschluss des Kaufvertrages mit uns die ihm aus der Veräusserung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Vorbehaltsware an uns ab.
 
5.Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vergleichsverfahrens sowie bei Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht zur Veräusserung sowie die Befugnis zum Einzug abgetretener Forderungen. In diesen Fällen ist der Auftraggeber verpflichtet, uns über die Vorbehaltsware sowie Forderungsabtretungen unverzüglich unaufgefordert Rechnung zu legen.
 
6.Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
 
7.übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Auftraggebers insoweit nach unserem billigen Ermessen unterliegenden Wahl zur Rückübertragung verpflichtet, als die Sicherungsgrenze überschritten ist.
 
8.Wir sind zur Rücknahme unserer Vorbehaltsware nach Mahnung nach den nach Ziffer 5. geregelten Fällen sowie dann berechtigt, wenn der Auftraggeber mit einem wesentlichen Teil seiner Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist. Ebenso wie eine Pfändung durch uns gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
 
9.Beträge, die der Vertragspartner aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschliessen
 
IX. Rechtswahl, Gerichtsstand
 
1.Allen Verträgen liegt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der vereinheitlichten Kaufrechte (UNKaufR) zugrunde.
 
2.Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz.
 
3.Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
 
FERNABSATZGESETZ
 
(FernAbsG)§1: Anwendungsbereich
 
(1)Dieses Gesetz gilt für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt (Fernabsatzverträge).
 
(2)Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.
 
(3)Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge1.über Fernunterricht (§1 Fernunterrichtsschutzgesetz),2.über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden (§1 Teilzeit-Wohnrechtegesetz),3.über Finanzgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen und Versicherungen sowie deren Vermittlung,4.über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,5.über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,6.über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsabschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,7.die geschlossen werdena)unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oderb)mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln aufgrund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.
 
(4)Dieses Gesetz ist insoweit nicht anzuwenden, als andere Vorschriften für den Verbraucher günstigere Regelungen, insbesondere weitergehende Informationspflichten, enthalten.
 
§2: Unterrichtung des Verbrauchers
 
(1)Beim Einsatz von Fernkommunikationsmitteln zur Anbahnung oder zum Abschluss von Fernabsatzverträgen müssen der geschäftliche Zweck und die Identität des Unternehmers für den Verbraucher eindeutig erkennbar sein. Bei Telefongesprächen müssen sie zu Beginn des Gesprächs ausdrücklich offengelegt werden. Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt.
 
(2)Der Unternehmer muss den Verbraucher rechtzeitig vor Abschluss eines Fernabsatzvertrags in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich informieren über:1.seine Identität und Anschrift,2.wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung, sowie darüber, wann der Vertrag zustande kommt,3.die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat,4.einen Vorbehalt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung (Ware oder Dienstleistung) zu erbringen, und einen Vorbehalt, die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen,5.den Preis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile,6.gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten,7.Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Lieferung oder Erfüllung,8.das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts nach §3,9.Kosten, die dem Verbraucher durch die Nutzung der Fernkommunikationsmittel entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife, mit denen der Verbraucher rechnen muss, hinausgehen,10.die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises.
 
(3)Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Informationen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 8 dem Verbraucher spätestens unmittelbar nach Vertragsschluss, bei Waren spätestens bei Lieferung an den Verbraucher, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stehen. Dabei muss der Verbraucher auf folgende Informationen in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form aufmerksam gemacht werden:1.Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts nach den ff 3 und 4 sowie über den Ausschluss des Widerrufsrechts nach f 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 Buchstabe b,2.die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers, bei der der Verbraucher Beanstandungen vorbringen kann, sowie eine ladungsfähige Anschrift des Unternehmers und bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten,3.Informationen über Kundendienst und geltende Gewährleistungs- und Garantiebedingungen,4.die Kündigungsbedingungen bei Verträgen, die ein Dauerschuldverhältnis betreffen und für eine längere Zeit als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit geschlossen werden.Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Dienstleistungen, die unmittelbar durch Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erbracht werden, sofern diese Leistungen in einem Mal erfolgen und über den Betreiber der Fernkommunikationsmittel abgerechnet werden. Der Verbraucher muss sich in diesem Fall aber über die Anschrift der Niederlassung des Unternehmers informieren können, bei der er Beanstandungen vorbringen kann.
 
(4)Weitergehende Informationspflichten in anderen Gesetzen bleiben unberührt.
 
§3: Widerrufsrecht, Rückgaberecht
 
(1)Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach §361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von §361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß §2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt1.bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und2.bei Dienstleistungena)spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oderb)wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
 
(2)Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen1.zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,2.zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,3.zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,4.zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder5.die in der Form von Versteigerungen (§156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.
 
(3)Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach §361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.
 
§4: Finanzierte Verträge
 
(1)Wird der Preis, den der Verbraucher zu entrichten hat, ganz oder teilweise durch einen Kredit des Unternehmers finanziert, so ist der Verbraucher an seine auf Abschluss des Kreditvertrags gerichtete Willenserklärung nicht gebunden, wenn er von einem Widerrufs- oder Rückgaberecht gemäß §3 in Verbindung mit §§361a, 361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs fristgerecht Gebrauch gemacht hat. Die Belehrung nach §361a Abs. 1 Satz 3 und 4 oder §361b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs muss hierauf hinweisen. §361a Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt entsprechend; jedoch sind Ansprüche auf Zahlung von Zinsen und Kosten gegen den Verbraucher ausgeschlossen.
 
(2)Absatz 1 gilt entsprechend, wenn der Preis ganz oder teilweise von einem Dritten finanziert wird und der Fernabsatzvertrag und der Kreditvertrag als wirtschaftliche Einheit anzusehen sind. Eine wirtschaftliche Einheit ist insbesondere anzunehmen, wenn der Kreditgeber sich bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrages der Mitwirkung des Unternehmers bedient. Ist der Kreditbetrag bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe dem Unternehmer bereits zugeflossen, so tritt der Dritte im Verhältnis zum Verbraucher hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe(§361a Abs. 2, §361b Abs. 2 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) in die Rechte und Pflichten des Unternehmers ein.
 
§5: Unabdingbarkeit, Umgehungsverbot
 
(1)Eine zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
 
(2)Dieses Gesetz ist auch anzuwenden, wenn seine Vorschriften durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
 
§6: Übergangsvorschrift
 
(1)Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Verträge, die vor dem 30. Juni 2000 abgeschlossen wurden.
 
(2)Verkaufsprospekte, die vor dem 1. Oktober 2000 hergestellt wurden und die §2 Abs. 2 nicht genügen, dürfen bis zum 31. März 2001 aufgebraucht werden.
 
 
 
 
 
 
Unsere Datenschutzerklärung
 
 
Die zum Zwecke der Bestellung übermittelten personenbezogenen Daten werden von uns nur zur Erfüllung der vertraglichen Gegenstände benutzt.
 
Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung die Übermittlung von Daten benötigen, wie z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen. In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
 
Eine Speicherung der Daten erfolgt nur zu betrieblichen Zwecken.
 
Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung der gespeicherten Daten.
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