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OAKLEY Aro 5 Reina Burn Fahrradhelm | L (58-60cm)

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Located in: St. Martin im Mühlkreis, Austria
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Last updated on 17 Jan, 2019 12:44:31 GMTView all revisionsView all revisions

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Größe
L
Marke
Oakley
Herstellernummer
99469-7B1
EAN
190645308118

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Business seller information

Andreas Haderer
Andreas Haderer
Allersdorf 29
4113 St. Martin im Mühlkreis
Austria
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:enohP355323270
:liamEta.reredah-trops@eciffo
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Terms and conditions of the sale
(1) Sport Haderer ist bestrebt, innerhalb von 3 - 4 Tagen zu liefern.
(2) Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
(3) Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen (Zahlung) des Kunden voraus.
(4) Gerät der Kunde mit dem Abruf, der Annahme oder der Abholung der Ware in Verzug, sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
(5) Mit der Übergabe der Ware an die/den Transport/Versand ausführende Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Transports/Versands übernommen haben.
 
 
(1) Bei Verletzung einer Vertragspflicht stehen dem Kunden gegenüber uns die Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der nachfolgenden Vereinbarungen zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außerhalb unseres Willens liegender unvorhergesehenen Hindernisse - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien - soweit solche Hindernisse auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. Vorbezeichnete Umstände berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Bei Überschreitung eines vereinbarten Liefertermins oder einer vereinbarten Lieferfrist ist der Kunde berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen.
(4) Erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferung hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb 10 Tagen schriftlich anzuzeigen.
Zeigt sich ein Mangel später, ist er unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
(5) Der Kunde ist zur Übermittlung erkennbar mangelhafter Ware verpflichtet. Die Mängelüberprüfung erfolgt durch Sport Haderer.
(6) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn nach Übergabe ein Fehler verursacht wurde durch äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den
Kaufgegenstand, unsachgemäße Behandlung oder Nichtbefolgung von Vorschriften über die Behandlung und Pflege des Kaufgegenstandes.
(7) Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge, hat der Kunde während des Gewährleistungszeitraums nach unserer Wahl einen Anspruch auf Erstattung des Warenpreises der fehlerhaften Ware oder einen Anspruch auf Nacherfüllung; hinsichtlich der Art der Nacherfüllung - Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache - steht uns ein Wahlrecht zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder sind für den Kunden weitere Nacherfüllungsversuche unzumutbar, so ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(8) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(9) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des voraussehbaren Schadens. Ansprüche auf ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige Mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden,
(10) Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von uns.
(11) Rechte des Kunden wegen eines Mangels der gelieferten Ware verjähren in einem Jahr. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit Übergang der Transportgefahr auf den Kunden.
Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt oder aus dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährung. Für die Verjährung der Rückgriffsansprüche des Kunden nach
(12) gilt § 479 BGB.
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