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Thermo-Floor® (Schüttdämmung, Wärmedämmung, Schallschutz, Nassestrich, Hohlraum)

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(EUR 2.62 / kg)
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eBay item number:291134854021
Last updated on 23 Oct, 2017 14:33:00 BSTView all revisionsView all revisions

Item specifics

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New
Marke
Thermo-Floor®
Herstellernummer
nicht zutreffend
Herstellungsland und -region
Österreich
EAN
9003593100714

Item description from the seller

Business seller information

Stauss-Perlite GmbH
Andreas Stefenelli
Stifterstraße 4
3100 St. Pölten
Austria
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:xaF009863472472 34+
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  • AT U19807207
Trade registration number:
  • 80104A
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Terms and conditions of the sale
Allgemeine Verkauf- & Lieferbedingungen (VLB-a-21i)
 
1. Angebote:
Offerte sind 14 Tage de dato schriftlicher Anbotsstellung für uns verbindlich. Preislisten sind bis zum Erscheinen der nächstfolgenden gültig, wobei das Erscheinen nicht an eine regelmäßige Folge bzw. Versand gebunden ist. Die allgemeinen Verkaufs- & Lieferbedingungen sind Bestandteil all unserer Angebote und Auftragsbestätigungen. Sämtliche getroffene Vereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit unserer ausdrücklichen firmenmäßigen schriftlichen Bestätigung. Wir liefern ausdrücklich zu diesen Verkaufs- & Lieferbedingungen, die durch Auftragserteilung anerkannt werden. Unsere Angebote sind freibleibend. Anderslautende Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Käufers gelten nur bei unserer schriftlichen Anerkenntnis.
 
2. Bestellungen:
Bestellungen gelangen erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns zur Durchführung. Bestellungen ohne weiteren Hinweis gelten für Wiederverkauf oder Verarbeitung im Inland. Eine für den Export bestimmte Bestellung ist als solche ausdrücklich zu bezeichnen. Exporte unserer Erzeugnisse bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Dies ist aufgrund lizenzrechtlicher haftungs- und garantietechnischer Gründe sowie unterschiedlicher Normen und Standards bindend.
 
3. Lieferzeiten:
Die Gesellschaft ist bemüht, gewünschte Liefertermine einzuhalten. Angegebene Liefertermine sind jedoch freibleibend. Schadenersatzansprüche aller Art unter Berufung auf Lieferfristen sind daher ausgeschlossen. Der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.
 
4. Versand (Erfüllung):
Der Versand geschieht auf Gefahr des Bestellers. Wenn vom Käufer schriftlich nicht besonders vorgeschrieben, ist die Wahl der Versandart uns überlassen. Bestellungen von Sonderausführungen sind nach Anzeige der Fertigstellung prompt abzurufen, allenfalls erfolgt Lagerung auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Bei Franko-Lieferungen wird als Serviceleistung im Dienste des Kunden ein Spediteur beauftragt. Transport- und Terminrisiko liegen hierbei beim Spediteur.
 
5. Abnahme:
Der Käufer ist verpflichtet, Bestellungen von Sonderausführungen zu übernehmen oder bei Stornierung des Auftrages uns die gesamten bereits aufgewendeten Kosten an Material und Arbeit für diesen Auftrag zu ersetzen. Für nicht fristgerecht abgeholte Sonderausführungen oder Kundenabfüllungen wird eine Lagergebühr von € 5,-/Palette und Monat verrechnet.
 
6. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Sollte die Ware mit anderen Waren verarbeitet oder verbunden sein, beeinträchtigt dies nicht das Eigentumsrecht des Lieferanten. In diesem Falle ist der Lieferant anteilsmäßig Eigentümer des betreffenden Gegenstandes.
 
7. Mängel:
Für versteckte Mängel, Materialfehler, etc. die außerhalb unseres Einflußbereiches liegen, haften wir nicht. Technische Änderungen sowie Abweichungen von Zeichnungen und Katalogen und dgl. berechtigen nicht zu Reklamationen. Dasselbe gilt für Fehler, welche die Tauglichkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen. Beanstandungen haben innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware unter spezifizierter Angabe des gerügten Mangels schriftlich zu erfolgen. Später auftretende Schäden sind binnen 3 Tagen nach ihrem Auftreten schriftlich zu rügen. Bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Rüge sind sämtliche Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verwirkt. Für Mängel, die durch Verschleiß, eigenmächtige Veränderungen, unsachgemäße Verwendung bzw. Handhabung oder unsachgemäße Instandsetzung verursacht werden, haften wir nicht. Bei begründeten Mängeln steht uns nach unserer Wahl das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu. Über den Ersatz des Warenwertes hinausgehende Ansprüche aus Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich vom Verkäufer ermächtiger Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornehmen.
Durch Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert.
 
8. Produkthaftung:
Die Abnehmer verpflichten sich, das Produkt nur entsprechend unseren Betriebs- und Gebrauchsanleitungen sowie unter Zuhilfenahme aller Schutzvorrichtungen zu verwenden. Für Schäden aus Produkthaftung wird nur im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Ausmaß gehaftet. Das gleiche gilt für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes, wobei in diesem Bereich nur für Folgen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet wird.
 
9. Zahlungsbedingungen und -konditionen:
a) Zahlbar mittels Kreditkarte, PayPal oder gegen Vorauskassa. Bei Terminüberschreitung berechnen wir Verzugszinsen
von 12% per annum. Wir behalten uns vor, den Fakturenbetrag zu zedieren.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung Eigentum des Lieferanten.
b) Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen
zur Folge. Sie berechtigen uns außerdem, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung zur Durchführung zu bringen oder von
unserer Lieferverpflichtung zurückzutreten.
 
10. Pfand:
Das für Europaletten, Big-Bag, Werkzeug oder ähnliches verrechnete Pfand wird bei sofortigem Tausch bei Lieferung oder bei einwandfreier frachtfreier Rückgabe gutgeschrieben. Wir behalten uns vor, den Zusatzaufwand bei verschmutzter oder beschädigter Ware weiterzuverrechnen.
 
11. Höhere Gewalt:
Ereignisse höherer Gewalt, wie Brandkatastrophen, Hochwasser, Erdbeben, Streik, Störungen des Verkehrs, Nichtanlieferung von Vormaterialien, Brennstoffen und sonstige Umstände, die eine Produktion unmöglich machen, befreien uns von der Lieferverpflichtung, und wir sind zu keinerlei Ersatzleistung wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung verpflichtet.
 
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Bei allen Vertragsabschlüssen gilt als Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung St. Pölten, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Wien wobei uns das Recht zusteht, auch ein für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen. Durch die Erteilung eines Auftrages unterwirft sich der Besteller den vorangeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen.
 
13. Allgemeines:
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte, ohne daß es in jedem Einzelfall einer diesbezüglichen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Sollten einige Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen unverändert. Diese Geschäftsbedingungen gelten mit Ausnahme der Punkte 1, 2, 3, 4, 5, 9a, 10, und 12 auch im Verkehr mit Verbrauchern nach dem Konsumentenschutzgesetz. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach Punkt 7. dieser Geschäftsbedingungen gelten bei Konsumentengeschäften die gesetzlichen Fristen.
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