I. Geltungsbereich
1.
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für den zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Vertrag über die Lieferung von gebrauchten Printmedien, Dias, Fotos verschiedener Herkunft, Tonträger.
2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung des Verkäufers schriftlich niedergelegt.
II. Angebot und Vertragsschluss
1.
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass der Verkäufer diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
2.
Bei den angebotenen Gegenständen handelt es sich ausschließlich um gebrauchte Ware.
3.
Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung des Käufers liegende Vertragsangebot innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang anzunehmen.
4.
Der Verkäufer versichert, dass die Produkt- sowie auch die Versandverpackungen bei einem dualen System lizenziert sind.
III. Preise/Zahlungsbedingungen
1.
Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, ohne Transportkosten. Kosten für den Transport werden gesondert berechnet.
2.
Ist mit dem Käufer nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist der Kaufpreis ohne Abzug per Vorauskasse durch Banküberweisung auf das Konto des Verkäufers zu bezahlen.
3.
Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffendem Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen.
Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
4.
Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden und oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befügt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
IV: Liefer- und Leistungszeit
1.
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
2.
Falls der Verkäufer schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann, oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist, beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei dem Verkäufer oder im Falle der kalendermäßig bestimmten Fristen zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.
Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der noch folgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von dem Verkäufer zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
4.
Der Verkäufer haftet dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Dem Verkäufer ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
5.
Beruht der von dem Verkäufer zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
6.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
V. Gewährleistung/Haftung
1.
Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist der Verkäufer unter Ausschluss der Rechte des Käufers vom Vertrag zurückzutreten, oder den Kaufpreis herabzusetzen, zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer auf Grund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist.
Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
2.
Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während der Nacherfüllung sind Herabsetzung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
3.
Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
4.
Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware bei dem Käufer, es sei denn, der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen - in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen. Vorstehendes gilt für den Verbrauchsgüterkauf, mithin wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
5.
Soweit der Käufer Unternehmer ist, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Der Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vorliegt.
VI. Eigentumsvorbehalt
1.
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.
2.
Verhält sich der Käufer vertragswidrig, insbesondere wenn der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung des Verkäufers nicht nachkommt, kann der Verkäufer nach einer vorherigen angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Ware verlangen. In der Zurücknahme der Ware durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Ware durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückerhalt der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Verkäufers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
VII. Datenspeicherung
1.
Für den Fall, dass personenbezogene Daten aus Gründen der Geschäftsabwicklung gespeichert werden müssen, wird gemäß § 33 BDSG darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage bearbeitet und gespeichert werden.
2.
Es wird zugesichert, dass personenbezogene Daten ausschließlich zu Zwecken der Geschäftsabwicklung genutzt und gespeichert werden.
3.
Es wird ferner zugesichert, dass die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt geschützt und nicht an Dritte – ausgenommen zur Geschäftsabwicklung – weitergegeben werden.
VIII. Schlussbestimmung/anzuwendendes Recht
1.
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht.
2.
Sollte eine Regelung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Kaufvertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen innerhalb der gesetzlichen Grenzen soweit wie möglich entspricht.