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P16818338 tachometer Opel Meriva A 13214771LP-

Original text
P16818338 Drehzahlmesser OPEL Meriva A 13214771LP
Condition:
Used
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Located in: Erica, Netherlands
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Seller information

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eBay item number:386726818899
Last updated on 14 Mar, 2024 10:11:47 GMTView all revisionsView all revisions

Item specifics

Condition
Used: An item that has been previously used. The item may have some signs of cosmetic wear, but is ...
Produktart
Drehzahlmesser
Einbauposition
nicht angegeben
Qualität
B
Vergleichsnummern
OPEL 13214771LP
Hersteller
OPEL
Herstellernummer
13214771LP
Modell
Meriva A
Typ
1.6 77 kW 105 PS (01.2006-05.2010)
Baujahr
01/2008
Motorcode
Z16XEP
Getriebecode
F13
Laufleistung
155675 Kilometer
Fahrgestellnummer
W0L0XCE758408****
Türen
4
Getriebeart
Schaltgetriebe 5-Gang
Antriebsart
Konventionell
EAN
Nicht zutreffend

Item description from the seller

Business seller information

AUTO RECYCLING GEBROEDERS PRINS B. V.
Pascal Prins
Verlengde Vaart Z.Z. 50
7887 EN Erica
Netherlands
Show contact information
:enohP888130646 13+
:liamEln.snirpsredeorbeg@snirP
Tel: +31591302626 Email: Prins@gebroedersprins.nl
Value added tax number:
  • NL 805671390B01
Trade registration number:
  • 04029485
Terms and conditions of the sale
HAUSHALTSORDNUNG - ANHANG C: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERKAUF UND LIEFERUNG
 
Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss von Vereinbarungen über den Verkauf und/oder die Lieferung von gebrauchten Fahrzeugteilen durch STIBA-Mitglieder sowie für die Durchführung solcher Vereinbarungen. Für diese Vereinbarungen zum Verkauf und/oder zur Lieferung von gebrauchten Fahrzeugteilen gelten die STIBA-Garantiebedingungen.
1.2 STIBA-Mitglieder sind Unternehmen, die vom Vorstand von STIBA aufgrund von Artikel 3 der Satzung des genannten Verbandes als Mitglied aufgenommen wurden und die am STIBA-Schild erkannt werden können. Die STIBA-Mitglieder sind auch auf der Website von STIBA zu finden.
1.3 Abweichungen und/oder Anpassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen binden das STIBA-Mitglied nur in dem Maße, wie ihre Gültigkeit von ihm ausdrücklich und schriftlich festgehalten wurde. Durch Verweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen durch den Käufer gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
 
Vereinbarung
2.1 Wenn die Vereinbarung schriftlich oder elektronisch abgeschlossen wurde, ergibt sich dies am Tag der Unterzeichnung des Vertrags durch das STIBA-Mitglied bzw. am Tag des Versands der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch das STIBA-Mitglied.
2.2 Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern des STIBA-Mitglieds binden das STIBA-Mitglied erst dann, wenn sie vom STIBA-Mitglied schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.
 
Preise
3.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Beträge exklusiv Rabatt oder Nachlass und inklusive Mehrwertsteuer, unabhängig davon, ob diese nach der Mehrwertsteuer-Margenregelung des Demontageunternehmens berechnet wird.
3.2 Die Preise gelten ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3.3 Preisangaben, Angebote und Spezifikationen im Rahmen allgemeiner Angebote sind unverbindlich. Sie binden das STIBA-Mitglied nicht, und der Käufer kann keine Ansprüche darauf geltend machen, es sei denn, es wurde ausdrücklich oder anderweitig vereinbart.
 
Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werkstatt, Lager oder Geschäft nach Ermessen des STIBA-Mitglieds. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware abzunehmen, sofern das STIBA-Mitglied hieran ein berechtigtes Interesse hat.
4.2 Sobald die Ware zur Lieferung oder Versendung bereit ist, trägt der Käufer das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die an oder durch die Ware entstehen können, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit des STIBA-Mitglieds zurückzuführen. Wenn der Käufer nach erfolgter Mahnung, die Ware abzunehmen, im Verzug bleibt, ist das STIBA-Mitglied berechtigt, den Vertrag ohne Einschaltung der Gerichte aufzulösen und die Kosten der Lagerung der Ware dem Käufer in Rechnung zu stellen.
 
4.3 Die verkaufte Ware wird im Zustand geliefert, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist.
 
4.4 Transport und Versand der verkauften Waren durch das STIBA-Mitglied erfolgen vollständig auf Kosten und Risiko des Käufers.
 
Lieferfristen
5.1 Lieferfristen werden in Absprache und nach Schätzung durch das STIBA-Mitglied festgelegt. Lieferfristen gelten niemals als Fixtermine. Die Lieferfrist beginnt mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung.
5.2 Im Falle verspäteter Lieferung haftet das STIBA-Mitglied nicht für Schäden, die dem Käufer aufgrund verspäteter Lieferung entstehen, es sei denn, der Käufer hat das STIBA-Mitglied schriftlich in Verzug gesetzt und gewährt dem STIBA-Mitglied eine Frist von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, um seinen Verpflichtungen nachzukommen.
 
5.3 Soweit dies das Gesetz zulässt, kann der Käufer eine Vereinbarung nicht auflösen, weil eine in Abschnitt 2 dieses Artikels genannte Frist abgelaufen ist und die Aufrechterhaltung der Vereinbarung nicht vom Käufer verlangt werden kann.
 
Bezahlung
6.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung in bar. Im Falle eines Fernabsatzes kann das STIBA-Mitglied dem Käufer verschiedene Zahlungsoptionen anbieten, einschließlich iDeal, PayPal und Kreditkarten in einer sicheren Umgebung sowie die Option einer einmaligen Vollmacht für Lastschriften. Die Bankdaten des Käufers werden nicht vom STIBA-Mitglied gespeichert. Der Käufer ist sich bewusst, dass die Zahlung über das Internet Risiken bergen kann. Zahlungen über das Internet erfolgen auf eigenes Risiko des Käufers. Das STIBA-Mitglied haftet nicht für die Art und Weise, wie der Käufer Zahlungen durchführt.
6.2 Im Falle eines Kaufs auf Rechnung muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen.
 
6.3 Wenn am Fälligkeitstag keine rechtzeitige oder keine vollständige Zahlung erfolgt ist, befindet sich der Käufer im Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Aufforderung erforderlich ist. Der Käufer ist verpflichtet, sofort auf Anforderung über den fälligen Betrag hinaus den gesetz
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